Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein
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Grund- und Hauptschule
Aufgabe:1 (von 30)
Welche Aussagen über die Anwendung des Erlasses entsprechen den Bestimmungen des Erlasses über die "Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I"?
Schriftliche Leistungsüberprüfungen bis zu einer Arbeitsdauer von 20 Minuten (Tests) sind wie Klassenarbeiten zu behandeln und Bestandteil der schriftlichen Leistung.
Dieser Erlass findet Anwendung ausschließlich in Gemeinschaftsschulen, die mit einer Grundschule organisatorisch verbunden sind.
Dieser Erlass fndet Anwendung in allen Jahrgangsstufen der Primarstufe und der Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen.
Die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler dürfen nicht mehr als eine Klassenarbeit pro Tag und nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche schreiben. Ausnahmen in Bezug auf die Zahl der Klassenarbeiten pro Woche bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.
Dieser Erlass findet Anwendung ausschließlich in den Gemeinschaftsschulen.