Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein
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Gymnasium
Aufgabe:1 (von 30)
Was trifft für die Leistungsbewertung nach § 7 GemVO zu?
Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer die fachlichen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers.
Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die fachlichen Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers.
Die Klassenkonferenz erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers.
Die Klassenkonferenz erfasst in ihrem Urteil die kognitiven, affektiven und ästhetischen Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers.
Die Klassenkonferenz dokumentiert den Leistungsstand unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächern in einem schriftlichen Zeugnis.