Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein
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Gymnasium
Aufgabe:1 (von 30)
Was trifft gemäß Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen zu?
Die Schülerinnen und Schüler steigen nach einem Versetzungsbeschluss in die nächste Jahrgangsstufe auf.
Die Schülerinnen und Schüler steigen nach einer mündlichen Prüfung in die nächste Jahrgangsstufe auf.
Die Schülerinnen und Schüler steigen nach einer schriftlichen und mündlichen Prüfung in die nächste Jahrgangsstufe auf.
Mit Ausnahme des Aufsteigens nach Jahrgangsstufe 10 steigen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsbeschluss in die nächste Jahrgangsstufe auf. Der Aufstieg in die Klassenstufen 8 und 9 kann von der Klassenkonferenz jedoch mit einem Vorbehalt verbunden werden.
Die Schülerinnen und Schüler steigen nach einer mündlichen Prüfung und einem Versetzungsbeschluss in die nächste Jahrgangsstufe auf.