Lehrerausbildung in Schleswig-Holstein
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Realschule
Aufgabe:1 (von 30)
Welche Maßnahmen können entweder durch Sie selbst oder durch die Klassenkonferenz bei Konflikten mit oder zwischen Schülerinnen und Schülern in der Schule ergriffen werden?
Ausschluss vom Unterricht bis zur Dauer von drei Wochen.
Dauerhafte Wegnahme von Gegenständen.
Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern.
Überweisung an eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss.
Ausschluss auf Zeit von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts.